Mitbestimmung außerordentliche kündigung

(1) 1Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. 2Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. 3Eine ohne Anhörung des Betriebsrats . Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens .
Ohne Anhörung des Betriebsrates ist sie unwirksam. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat wegen der Interessenabwägung auch bei einer außerordentlichen Kündigung die Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen. 1 Bei einer außerordentlichen Kündigung gilt für den Betriebsrat eine Äußerungsfrist von 3 Kalendertagen (§ Abs. 2 Satz 3 BetrVG). Für die Berechnung . 2 Bei außerordentlichen Kündigungen „normaler“ Arbeitnehmer hat der Betriebsrat lediglich drei Tage Zeit, sich mit der geplanten Kündigung zu befassen. Er kann. 3 Bei einer außerordentlichen Kündigung muss immer ein wichtiger Grund vorliegen (z.B. eine Straftat gegen den Arbeitgeber). Wie auch bei der. 4 Außerordentliche Kündigung Rz. Bei einer außerordentlichen Kündigung gilt für den Betriebsrat eine Äußerungsfrist von 3 Kalendertagen (§ Abs. 2 Satz 3 BetrVG). Für die Berechnung der Frist gelten dieselben Grundsätze wie bei der Wochenfrist des § Abs. 2 Satz 1 BetrVG [1]). Rz. 5 Eine krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen ist als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § Abs. 1 BGB nicht generell ungeeignet. Die Anforderungen an die Wirksamkeit einer auf Krankheit gestützten außerordentlichen Kündigung sind jedoch nur im Ausnahmefall erfüllt. Weiter. 6 Gesetzestext. (1) Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. (2) Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber. 7 Die Kündigung von Arbeitnehmern gehört zu den Themen der Mitbestimmung des Betriebsrats. Bevor er eine Kündigung ausspricht, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Es gibt keine Möglichkeit, diese zwingende Regel zu umgehen. Wird eine solche Maßnahme vollzogen, ohne die Zustimmung des. 8 Hier besteht für die fristlose Kündigung beim Betriebsrat eine Frist von drei Tagen, bis dieser seine Entscheidung verkünden muss. Eine außerordentliche fristlose Kündigung, ohne den Betriebsrat um dessen Meinung gebeten zu haben, ist demnach nicht zulässig. 9 Der Personalrat ist grundsätzlich rechtzeitig vor jeder Kündigung zu beteiligen. Dies gilt unabhängig davon, ob der betroffene Arbeitnehmer schon Kündigungsschutz nach dem KSchG erworben hat oder nicht (z.B. wenn er noch keine sechs Monate in der Dienststelle beschäftigt ist). Auch bei der Kündigung geringfügig Beschäftigter ist der. widerspruch außerordentliche kündigung betriebsrat muster 10 fristlose kündigung betriebsrat stimmt nicht zu 12
Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb . Wenn der Betriebsrat gegenüber einer außerordentlichen Kündigung Bedenken hat, muss er dies unter Angabe von Gründen dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens .